Vorbereitungsklassen

MS – Vorbereitungsklasse Art. 7a BayEUG

Zum Schuljahr 2012/13 wurde das Angebot der Vorbereitungsklassen als Regelangebot in das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (Art. 7a BayEUG) aufgenommen. 

Die Mittelschule umfasst, soweit ein Mittlere-Reife-Zug oder eine Vorbereitungsklasse für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses eingerichtet ist, auch eine weitere Jahrgangsstufe (Jahrgangsstufe 10). In Vorbereitungsklassen werden nach Maßgabe der Schulordnung besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9 aufgenommen, die den Qualifizierenden Abschluss der Mittelschule erworben haben. 

Voraussetzungen 

Vorausgesetzt wird die erfolgreiche Teilnahme an der besonderen Leistungsfeststellung für den Qualifizierenden Abschluss der Mittelschule (Art. 7a Abs. BayEUG) mit einer Gesamtnote nicht schlechter als 2,5. Darüber hinaus erwarten die meisten Schulen im Fach Englisch im Abschlusszeugnis mindestens die Note 3. Falls dies nicht der Fall sein sollte oder beim Qualifizierenden Abschluss der Mittelschule das Fach Deutsch als Zweitsprache gewählt wurde, muss in der Regel ein Aufnahmegespräch stattfinden. In diesen Fällen entscheidet die Schulleitung. 

Die Abschlussprüfung im Fach Englisch wird auf Antrag bei Schülerinnen und Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache durch eine Prüfung in der nichtdeutschen Muttersprache ersetzt, wenn der Antrag bei der Aufnahme in die Jahrgangsstufe 9 oder 10 gestellt und genehmigt worden ist. (§ 29 Abs.2 MSO) Altersbegrenzung Der Zugang in die Vorbereitungsklasse muss spätestens im 11. Schulbesuchsjahr erfolgen. Der Bewerber soll dabei nicht älter als 17 Jahre sein. 

Unterrichtsorganisation 

Es gibt keine verpflichtende Stundentafel für die Vorbereitungsklassen. Die Stundenverteilung orientiert sich über zwei Schuljahre an der Stundentafel sowie den Zielen der Jahrgangsstufe M10. Notengebung In beiden Schuljahren werden Leistungsnachweise verlangt, im ersten Jahr wird ein Jahreszeugnis ausgestellt. Ein Wiederholen ist in den Vorbereitungsklassen nicht vorgesehen. 

Die Schülerinnen und Schüler nehmen an der Abschlussprüfung der Jahrgangsstufe M10 teil. Als Jahresfortgangsnoten zählen einzig die Noten aus dem Jahr der Vorbereitungsklasse 2. Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann nur einmal zum nächsten Prüfungstermin wiederholt werden. Voraussetzung ist der nochmalige Schulbesuch der Vorbereitungsklasse 2. Die Abschlussprüfung kann zur Notenverbesserung einmal wiederholt werden. Soll zu diesem Zweck die Vorbereitungsklasse 2 wiederholt werden, bedarf dies der Genehmigung der Schulleitung. Der Besuch der Vorbereitungsklasse ist auf drei Jahre begrenzt.


 

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