Hausordnung

Schulhausordnung der Friedrich-Staedtler-Mittelschule

Präambel:

Die Schule ist ein wichtiger Lebensraum. Wir verbringen hier viele Stunden des Tages miteinander. Um dieses Miteinander harmonisch zu gestalten, bemühen wir uns ernsthaft, aufeinander Rücksicht zu nehmen und füreinander Verständnis aufzubringen.

Alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte haben ein Anrecht auf ungestörten Unterricht.

Regeln für Schülerinnen und Schüler der Friedrich-Staedtler-Mittelschule

  1. Ich fahre mit meinem Fahrrad oder meinem Roller vom Schultor direkt bis zum Radständer.
  2. Das Fahren mit Fahrrädern, Rollern, Skateboards usw. ist während der Unterrichtszeit (inkl. Mittagspause) auf dem Schulgelände aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht gestattet.
  3. Ich gehe am Morgen pünktlich, jedoch nicht vor 7.45 Uhr, in das Schulhaus.
  4. Im Schulhaus gehe ich langsam und bin leise.
  5. Ich halte im Klassenzimmer und auf dem gesamten Schulgelände Ordnung.
  6. Im Schulhaus und in den Schultoiletten achte ich auf Sauberkeit.
  7. Ich achte das Eigentum anderer Mitschülerinnen und Mitschüler.
  8. Ich gehe höflich und rücksichtsvoll mit meinen Mitschülern und Erwachsenen um.
  9. Ich achte auf eine respektvolle Sprache ohne Ausdrücke und Beschimpfungen.
  10. Die Pause verbringe ich auf dem Pausenhof und nicht im Schulhaus.
  11. Elektronische Spielgeräte bleiben zu Hause, Handys bleiben auf dem gesamten Schulgelände weggepackt, außer sie werden für unterrichtliche Zwecke genutzt.
  12. Auf dem gesamten Schulgelände herrscht Rauch- und Drogenverbot.
  13. Das Mitbringen von Tieren ist untersagt.
  14. Gegenstände, die nicht zu Unterrichtszwecken dienen oder andere gefährden oder stören, bleiben zuhause. Das beinhaltet auch Glasflaschen, Waffen und Waffenimitate, Feuerzeuge oder andere gefährliche Gegenstände
  15. Sammlungen, die Verteilung von Druckschriften oder die Durchführung von Spendenaktionen bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung.
  16. Das Werfen von Schneebällen jeglicher Art ist strengstens verboten.

Regeln für Eltern und Erziehungsberechtigte von Mittelschülerinnen und Mittelschülern

Bei Krankheiten der Kinder:
– Krankmeldung des Kindes erfolgt in der Frühe vor 7:45 Uhr über den Schulmanager
(Bitte auch voraussichtliche Dauer angeben!)
– Ab dem dritten Fehltag ist eine schriftliche Bescheinigung der Eltern erforderlich.
– Bei vermehrten oder längeren Fehlzeiten behält sich die Schule vor, eine ärztliche
Bescheinigung zu verlangen.

Elternbriefe:
– Elternbriefe (ohne Rückmeldung) werden über den Schulmanager bereitgestellt.
– Elternbriefe (mit Rückmeldung) werden unterschrieben und zügig abgegeben.

Lernorganisation:
– Eltern sorgen dafür, dass die Schülerinnen und Schüler pünktlich zu Unterrichtsbeginn
im Klassenzimmer sind.
– Eltern achten stets auf die Vollständigkeit der Schulmaterialien der Schülerinnen und
Schüler.
– Eltern sorgen dafür, dass Hausaufgaben regelmäßig und zuverlässig angefertigt werden
– Eltern sorgen dafür, dass der verpasste Unterrichtsstoff nachgeholt wird.

Sonstiges:
– Eltern sorgen dafür, dass schulfremde Gegenstände (z.B. Waffen, Waffenimitationen,
Messer usw.) nicht mitgeführt werden.

Für das Verhalten der Schüler außerhalb der Schule tragen die Erziehungsberechtigten gemäß gesetzlicher Vorschriften die Verantwortung. Die Schule ist jedoch berechtigt, auch das außerschulische Verhalten eines Schülers bei ihren Erziehungs-, Ordnungs- und Sicherungsmaßnahmen zu berücksichtigen, soweit es die Verwirklichung der Aufgabe der Schule gefährdet. (nach Art. 86-88a Bay EUG)

 

Die Schulleitung und das Lehrerkollegium behalten sich Änderungen der Schulhausordnung vor. 

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